Was ist eine Einwohnerbefragung?
Mit der Einwohnerbefragung (auch Bürgerbefragung) lassen sich in einem nicht formalisierten Verfahren Stimmungs- und Meinungsbilder erfassen. Die Stadtverordneten-versammlung (SVV) Teupitz hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2025 den Beschluss gefasst, die Einwohnerbefragung als Instrument der Bürgerbeteiligung (vgl. § 13 BbgKVerf, Satz 2) in die Hauptsatzung aufzunehmen. Das Ergebnis einer Einwohnerbefragung ist für die SVV jedoch nicht unbedingt bindend.
Die Bürgerinitiative begrüßt die Ankündigung der amtierenden Bürgermeisterin, das Instrument der Einwohnerbefragung einzusetzen, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Teupitzerinnen und Teupitzer zu den geplanten Windkraftanlagen stehen – und aus dem Befragungsergebnis Konsequenzen zu ziehen.
Durch den geplanten Bürgerentscheid wäre diese Befragung dann jedoch nicht mehr notwendig.
Was ist ein Bürgerbegehren, was ist ein Bürgerentscheid?
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Sie werden in § 20 der Gemeindeordnung geregelt.
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag z. B. einer Bürgerinitiative an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid (die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger zu einer Frage) durchzuführen. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10 % der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune gültig (Name, Adresse, Geburtsdatum) unterzeichnet sein.
Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können dann in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich, d. h. das Ergebnis ist für die SVV bindend!
Die Bürgerinitiative plant einen Bürgerentscheid zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen in Teupitz im Bereich des Landschafts-schutzgebietes des „Naturparks Dahme-Heideseen“ weder geplant noch gebaut werden, bis der Teilregionalplan „Windenergienutzung“ wirksam ist?
Derzeit wird die Zulässigkeit dieser Frage von der Kommunalaufsicht geprüft. Nach Freigabe fangen wir an, für das Bürgerbegehren Unterschriften zu sammeln. Die gesammelten Unterschriften werden erneut durch die Kommunalaufsicht geprüft. Danach ist der Weg frei für den eigentlichen Bürgerentscheid an der „Wahlurne“.
DAS HEISST: Ihre Unterschrift (Bürgerbegehren) allein reicht nicht! Um die Entscheidung wirksam werden zu lassen, muss unbedingt auch der 2. Schritt folgen:
Ihre Stimme an der Wahlurne (der eigentliche Bürgerentscheid)!
Vorschau Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren:
