Positionspapier des Kuratoriums für den Naturpark Dahme-Heideseen

Prieros, 06.11.2025

Das Kuratorium des Naturparks Dahme-Heideseen lehnt die geplanten Windkraftanlagen im Gebiet Freidorf/Teupitz entschieden ab. Die Ablehnung stützt sich auf naturschutzfachliche, landschaftsplanerische und raumordnerische Gründe. Zudem stellt das Kuratorium die Bedeutung des Naturparks für die Erholung und den nachhaltigen Tourismus heraus.

Das geplante Windenergievorhaben Freidorf/Teupitz mit insgesamt 55 Anlagen ist abzulehnen, da es sich außerhalb der im Entwurf vorliegenden Vorranggebiete des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald befindet. Das betroffene Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im Naturpark Dahme-Heideseen – einem ökologisch hochsensiblen Raum mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund, das Landschaftsbild und die Erholung.

  1. Lage im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Dahme-Heideseen
    Das geplante Vorhaben liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dahme-Heideseen sowie im gleichnamigen Naturpark. In diesen Schutzgebieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich – insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zum Schutz störungsempfindlicher Arten und ihrer Lebensräume.

    Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen unter bestimmten Voraussetzungen in einem LSG nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings ist das Plangebiet Teupitz/Freidorf laut Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald Teupitz/Freidorf nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Dennoch können mit dem vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans die für Brandenburg verbindlichen Flächenziele für die Windenergienutzung erfüllt werden – nämlich 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2027 und 2,2 % bis Ende 2032. Daher ist die Nutzung der Flächen des LSG für die Erreichung der gesetzlichen Flächenziele schlicht nicht notwendig.
  2. Schutzfunktion für Arten und Landschaft und Biotopverbund und Natura 2000
    Das LSG dient dem großräumigen Schutz unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten mit großem Raumanspruch. Zudem erfüllt es eine wichtige Puffer- und Ergänzungsfunktion für angrenzende Naturschutz- und FFH-Gebiete, die Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Im Umkreis von 5 km zum Windplangebiet befinden sich gleich 15 FFH-Gebiete. Diese sind Teil des gesetzlich geschützten Biotopverbunds gemäß § 21 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

    Laut FFH-Bericht 2025 zur Lage der Natur in den FFH-Gebieten sind viele Lebensraumtypen und Arten in Brandenburg in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Ursachen sind u. a. Strukturverlust und Fragmentierung. Das geplante Vorhaben würde bestehende
    Biotopvernetzungsstrukturen zwischen den FFH-Gebieten beeinträchtigen und kann zur Isolation von Lebensräumen führen – mit potenziell irreversiblen Folgen für die biologische Vielfalt.
  3. Raumordnung und Freiraumentwicklung
    Gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) sind raumordnerische Ziele bei der Zulassung von Vorhaben im Außenbereich zwingend zu beachten. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert die Freiraumentwicklung als räumlich und funktional zu sichernder Struktur. Raumbedeutsame Vorhaben, die die Funktionsfähigkeit oder die räumliche Struktur des Freiraumverbunds beeinträchtigen oder durchschneiden, sind gemäß dem LEP HR unzulässig. Das Plangebiet Freidorf/Teupitz liegt zu großen Teilen innerhalb der im LEP HR ausgewiesenen Freiraumentwicklungsfläche und ist daher besonders schutzwürdig. Besonders hervorzuheben ist die einzige Grünbrücke entlang der A13 zwischen Berlin und Dresden, die Wildtieren eine gefahrlose Querung ermöglicht und Teil eines bundesweit bedeutsamen ökologischen Korridors ist. Eine Beeinträchtigung dieses Verbundes würde die ökologische Durchlässigkeit und landschaftliche Kontinuität gefährden.
  4. Landschaftsbild und Vorbelastung
    Das Landschaftsprogramm Brandenburg (Sachlicher Teilplan „Landschaftsbild“) weist das Dahme-Seengebiet als besonders störungsarm und unzerschnitten aus. Das Plangebiet befindet sich in der Wertstufe 1, was bedeutet: Es besteht keine Vorbelastung durch Windenergieanlagen. Die im Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht behauptete Vorbelastung durch andere technische Infrastrukturen (z. B. Straßen) ist fachlich nicht haltbar. Eine Bewertung muss vorhabensspezifisch erfolgen – nur bestehende Windenergieanlagen vergleichbarer Dimension und Dichte sind relevant. Das Landschaftsbild ist ein eigenständiges Schutzgut und besonders sensibel gegenüber neuen technischen Großstrukturen wie Windkraftanlagen.
  5. Bedeutung des Naturparks für Erholung und nachhaltigen Tourismus
    Der Naturpark Dahme-Heideseen ist nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Er bietet Raum für naturnahe Erholung, Umweltbildung und nachhaltigen Tourismus. Die ruhige, unzerschnittene Landschaft ist ein Alleinstellungsmerkmal, das Besucher anzieht und zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Großtechnische Anlagen wie Windparks gefährden diese Qualitäten und stehen dem Erhalt des landschaftlichen Erlebnisses entgegen.
  6. Fazit
    Die beantragten Windparks sind aus Sicht des Kuratoriums abzulehnen, da es sich um raumbedeutsame Projekte im Außenbereich handelt, das den Zielen der Raumordnung sowie weiteren öffentlichen Belangen nach § 35 Abs. 3 BauGB widerspricht. Sie gefährden die Schutzfunktionen des LSG, die ökologische Durchlässigkeit, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion des Naturparks Dahme-Heideseen.

    Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses in Brandenburg vom 18. September 2025 ließen zunächst Hoffnung aufkommen: SPD und BSW hatten sich darauf verständigt, dass neue Windkraftanlagen in Brandenburg vorerst nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten genehmigt oder vorbeschieden werden sollen. Damit wurde ein klares Signal gegen den unkontrollierten Ausbau und für geordnete Verfahren gesetzt. Doch Worte allein reichen nicht aus. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt, denn die Realität vor Ort sieht anders aus: Im Naturpark Dahme-Heideseen droht die Errichtung von 55 Windkraftanlagen mitten in einem ökologisch hochsensiblen Raum.

    Auch die kommunale Ebene lehnt das Windenergievorhaben Freidorf/Teupitz entschieden ab. Die Ablehnung in der Bevölkerung zeigt sich deutlich in den Ergebnissen mehrerer Einwohnerbefragungen: In Teupitz (91 %), Egsdorf (94 %), Tornow (91 %), Neuendorf (96 %), Briesen (93 %), Freidorf (90 %) und Oderin (73 %) sprechen sich jeweils große Mehrheiten gegen Windräder im Naturpark bzw. Landschaftsschutzgebiet aus. Darüber hinaus haben sich sich die Gemeindevertretungen von Schwerin und Groß Köris/Löpten gegen Windkraftanlagen im LSG ausgesprochen. Diese klare kommunale Haltung unterstreicht die fehlende Akzeptanz des Vorhabens und sollte aus Sicht des Kuratoriums bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigt werden.

Datum: 18.11.2025
Bearb.: Herr Carsten Preuß
Hausruf: 033768/969-25
E-Mail: Carsten.Preuss@lfu.brandenburg.de