Sehr geehrte Frau Berger,
noch einmal vielen Dank für den gepflegten Gedankenaustausch vom 02.06.2025 sowie Ihre recht phantasievollen Schlussfolgerungen, die ich gar nicht im Detail kommentieren möchte:
Tatsächlich liegt unser rheinland-pfälzischer Stammbetrieb im Hauptschadensgebiet der Dürreperiode, die seit dem Jahr 2018 in Deutschland ca. 500.000 ha Wald vernichtet und auch in unserem Betrieb massive ökologische und ökonomische Schäden hinterlassen hat. Ich kann Sie aber beruhigen: Dank der weitsichtigen Herangehensweise meines Vorgängers und seines Teams sind heute sämtliche Kalamitätsflächen mit jungem, hoffentlich resilienterem Mischwald (zumeist aus Naturverjüngung) bestockt, was sich auch in unserer aktuellen Betriebsinventur niederschlägt. Das Vorgehen unserer Vorgänger gilt als so vorbildlich, dass sich allein in den bevorstehenden drei Monaten Exkursionsgruppen aus acht namhaften Forstbetrieben bei uns Anregungen erhoffen. Es ist also völlig abwegig anzunehmen, dass wir mit „Opfern“ in Massow einen Waldaufbau in Schönstein herbeiführen wollen.
Ich finde es zwar lobenswert, dass Sie sich um die Auswirkungen der Windräder auf das Waldinnenklima sorgen – auch wir setzen uns intensiv mit diesem Thema auseinander. Aber auch hier gilt wie so oft beim Einsatz von Technologie: Das WIE entscheidet über Wohl und Wehe. So haben wir seinerzeit eine komplette Umplanung der Anlagenstandorte und Zuwegung veranlasst, die beispielsweise durch den Einbezug bestehender Wege und Waldwiesen die permanente Rodungsfläche auf 1/3 der gängigen Flächeninanspruchnahme reduziert und insofern hilft, das Waldinnenklima zu erhalten. Unser Anspruch ist auch hinsichtlich Windkraft im Wald: Sorgfalt und Vorbildlichkeit.
Wie (nicht nur) Sie mir versichert haben, geht es Ihnen aber überhaupt nicht um die (wald- und naturschutzfachliche) Eignung der einzelnen Windkraft-Standorte (z.B. entlang der Autobahn), sondern ganz grundsätzlich um die Zulässigkeit von Windrädern im Naturpark überhaupt. Mit diesem Standpunkt, der jedem unbenommen sei, gibt die Gemeinde unnötigerweise Ihren Anspruch auf „Teupitz Gestalten“ und das ihr zustehende Recht der kommunalen Planungshoheit auf. Mit der Nichtanwendung der Instrumente der Bauleitplanung verzichtet die Stadt Teupitz darauf, die berechtigten Interessen ihrer Bürger zur Geltung zu bringen und untereinander abzuwägen.
Insofern sehe ich mich darin bestärkt, die Zulässigkeit des angedachten Windparks durch die Energiequelle GmbH als Projektierer und zukünftigem Betreiber in den nächsten Tagen beim Landesamt für Umwelt beantragen zu lassen. Wie angekündigt, wird dieser Antrag auf die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung verzichten und insofern auch eine vollumfängliche artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage der durchgeführten Kartierungen von Flora, Fauna und Habitaten umfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rüdiger Hunke
P. S.: Ich gehe davon aus, dass Sie meine Zeilen auf den gleichen Kanälen öffentlich machen werden, wie die Ihren. Danke!
HATZFELDT-WILDENBURG´SCHE VERWALTUNG
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