Bei 66 Prozent Wahlbeteiligung haben sich 81,5 Prozent der Freidorfer Wählerinnen und Wähler gegen den Windpark ausgesprochen, der rund um Freidorf auf dem Gebiet des Naturparks Dahme-Heideseen geplant ist.
Zum Hintergrund: Am 15. April 2025 wurden die Entwürfe der Verträge zum „Windpark Freidorf“ in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 15.04.2025 mit Rechtsanwalt Graupeter aus Potsdam besprochen, der für die Gemeinde tätig ist. Die Freidorfer Gemeindevertreter und der Ortsbeirat hatten dazu zahlreiche Änderungsvorschläge, die in den Verträgen Berücksichtigung finden sollten. Wichtig dabei vor allem die uneingeschränkte Möglichkeit der Gemeindevertretung, mittels einfachen Beschlusses der Gemeindevertretung das B-Planverfahren zum „Windpark“ jederzeit einstellen zu können, ohne dass der Vorhabenträger „Energiequelle“ Anspruch auf Rückerstattung für bereits erfolgte Kosten hat.
Am 16.04.2025 wurde das Wörtchen „Einwohnerbefragung“ nach vielen Monaten des Ringens in der GVV Halbe erfolgreich in der Hauptsatzung verankert.
Nun sind alle Freidorfer Anwohner der Dorfstraße, der Oderiner Straße, der Försterei Semmelei und des Heuweges, die am 27.04.2025 das 14. Lebensjahr vollendet haben, gefragt: Am 27. April 2025 zwischen 10:00 und 18:00 im Versammlungsraum der Feuerwehr (Dorfstraße 34) abzustimen.
Möchten Sie, daß rund um Freidorf außerhalb von bebauten Gebieten Energieerzeugungsanlagen aufgestellt werden oder soll das Landschaftsschutzgebiet von Energieerzeugungsanlagen frei bleiben?
Dazu gibt es 4 Antwortmöglichkeiten, von denen eine Antwort angekreuzt werden kann. 5. Die Befragung findet nicht „offen“ sondern „geheim“ statt. Die Befragungszettel werden gefaltet in eine verschlossene Wahlurne eingeworfen. Die Brieffrageumschläge werden am 27.04.2025 ab 18:00 geöffnet und die Befragungszettel in die Wahlurne eingeworfen. Danach wird die Wahlurne geöffnet und die Befragungszettel ausgewertet. Das Ergebnis wird unmittelbar danach bekannt gegeben.
Ergebnis der Auszählung:
